Verband

Projektmanagement

Der VDL versteht sich als Informationsdienstleister und als Kommunikations-drehscheibe für seine Mitglieder im Innen- und auch im Außenverhältnis. Die Mitgliederzufriedenheit steht an erster Stelle. Wir beraten unsere Mitglieder in allen Fragen ihrer lauftherapeutischen Tätigkeit. Wir kontaktieren bei Bedarf Experten und vermitteln auf Wunsch qualifizierte Dienstleister. Die Service-Angebote für die Mitglieder werden laufend erweitert und verbessert.

Der VDL bietet bereits:

  • NETZWERK DER FREIEN GESUNDHEITSBERUFE Kontakte knüpfen, Wissen austauschen, Zusammenarbeit anbahnen: Regionaltreffen, Projektteams, Seminargruppen, Fachgruppen, kollegiale Hospitation.
  • AUS- UND WEITERBILDUNGEN IM FG NETZWERK Seminare unter der Regie des VDL zusammen mit qualifizierten Partnern und renommierten Organisationen. Alle 2 Jahre findet eine VDL Sommerakademie statt. Vergünstigte Seminargebühren für Mitglieder.
  • FLYER Professionell gestalteter Flyer des VDL zur Lauftherapie. Der Flyer kann sehr gut für das eigene Marketing genutzt werden und wird kostengünstig abgegeben. [ FLYER ansehen ]
  • ZERTIFIZIERTE LAUFTHERAPEUTEN (VDL)  Zugang zu den FG => Gesundheitsexperten
  • WEBSITE Kurzporträt kann auf der VDL Website eingestellt werden. Link auf die eigene Website ist möglich.
  • DEUTSCHLANDKARTE mit Visitenkarten der VDL Lauftherapeuten vor Ort [ KARTE ansehen ]
  • RAHMENVERTRAG LAUFTHERAPIE => BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Günstige Tarife für Lauftherapeutinnen und Lauftherapeuten. Beratung durch eine Versicherungsagentur bei versicherungsrechtlichen Fragen. Unterstützung seitens der Versicherungsmakler bei der Auswahl der passenden Versicherung.
  • LOGO Sowohl das Verbands-Logo, als auch der gestaltete Dreiklang "Vitalität, Ausgeglichenheit, Lebensfreude" kann gegen eine einmalige Schutzgebühr in Höhe von € 10,00 für das eigene Marketing genutzt werden.
  • hochwertiges FUNKTIONS-T-SHIRT mit dem Verbandslogo und unserem Dreiklangslogo für lediglich 20,00 €.
  • VDL LAUFBUFF für eigene Werbung

Der VDL e.V. bietet vier Arten der Mitgliedschaft an: Mitgliedschaft, Vollmitgliedschaft, Fördermitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft. 
Die Vollmitgliedschaft verlangt eine vom VDL anerkannte Ausbildung zum Lauftherapeuten mit einem Umfang von mindestens 450 Lehreinheiten.

Aktuell erfüllen diese Voraussetzung entsprechende Ausbildungen beim DLZ, dem Deutsches Lauftherapiezentrum e.V. in Bad Lippspringe und der DGVT, der Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V. in Würzburg.
(vgl. VDL-Satzung §3f und VDL-QM-Handbuch §1 !) 

Mitgliedschaft Informationen und Anträge als PDF-Download:

 

VDL Satzung

VDL Satzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins
  1. Der Verein führt den Namen VERBAND DER LAUFTHERAPEUTEN e.V. (VDL). Er ist beim Amtsgericht Paderborn in das Vereinsregister eingetragen unter der Nr.: 1700.
  2. Der Sitz des Vereins ist Paderborn.
§ 2 Zweck des Vereins
  1. Der VERBAND DER LAUFTHERAPEUTEN e.V., nachfolgend kurz VDL genannt, ist die Interessenvertretung lauftherapeutisch ausgebildeter und tätiger Personen. Er vertritt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder.
  2. Das übergeordnete Ziel des VDL ist, die Lauftherapie als eine der führenden Methoden für einen aktiven und gesunden Lebensstil zu etablieren.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

    1. Interessenvertretung gegenüber der Öffentlichkeit, Institutionen und Kostenträgern
    2. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Lauftherapie
    3. Entwicklung und Mitgestaltung von gesundheitsorientierten Netzwerken
    4. Weiterbildungsangebote für Mitglieder und Interessenten
    5. Beratung der Mitglieder
    6. Information und Beratung gesundheitlich interessierter Personen und Organisationen
    7. Förderung sozialverantwortlichen Denkens und Handelns
    8. Regionale Ansprechpartner, Fachbeauftragte und Arbeitsgruppen

  4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Tätigkeit in den Gremien des Vereins ist ehrenamtlich.
§ 3 Mitgliedschaft

§ 3.1 Ordentliche Mitgliedschaft

  1. Ordentliches Mitglied zu werden, kann beantragen, wer eine lauftherapeutische Ausbildung abgeschlossen hat. Näheres regelt die Verbandsordnung.
  2. Der Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich an das Vorstandsgremium gerichtet werden. Das Vorstandsgremium entscheidet über den Aufnahmeantrag.
  3. Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben. Über die jeweilige Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandsgremiums. Der Mitgliedsbeitrag wird von den Mitgliedern des VDL per Einzugsermächtigung erhoben. Beitragsermäßigungen regelt die Verbandsordnung.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch:
    1. Freiwilligen Austritt. Der Austritt ist dem Vorstandsgremium schriftlich anzuzeigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und ist ausschließlich zum Ende des Kalenderjahres möglich. Eine Erstattung bezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht.
    2. Den Tod des Mitgliedes.
    3. Nichtbezahlen des beschlossenen Mitgliedsbeitrages nach schriftlicher Mahnung.
    4. Förmliche Ausschließung. Diese kann auf Vorschlag des Vorstandsgremiums durch die Mitgliederversammlung dann ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt oder aus einem anderen wichtigen Grund. Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Das Mitglied ist vor Beschlussfassung anzuhören. Die Ausschließung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Ein Anspruch auf eventuelles Vereinsvermögen besteht bei Austritt oder Ausschluss nicht.

§ 3.2 Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglied kann werden, wer durch ein Vereinsmitglied vorgeschlagen wurde. Dieser Vorschlag muss schriftlich an das Vorstandsgremium erfolgen und begründet werden. Die Ehrenmitgliedschaft wird vergeben, wenn Zweidrittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bei der Mitgliederversammlung dem Antrag zustimmen.

§ 4 Leitbild und ethische Richtlinien

Die Mitglieder gestalten die Werte, Zielsetzungen und Qualitätsmerkmale für die lauftherapeutischen Tätigkeiten und für die Verbandsarbeit. Die Verbandsordnung beinhaltet hierzu, die von der Mitgliederversammlung beschlossenen verbindlichen Vereinbarungen.

§ 5 Organe des Vereins
  1. die Mitgliederversammlung
  2. das Vorstandsgremium
§ 6 Mitgliederversammlung
  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ist jährlich vom Vorstandsgremium einzuberufen. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung wird mindestens 6 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich verschickt.
  2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstandsgremium einberufen werden, wenn es die Interessen des Vereins erfordern. Sie müssen einberufen werden, wenn dies wenigstens ein Drittel der Mitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gründe in einem schriftlichen Antrag an das Vorstandsgremium verlangt.
  3. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

    1. Die Wahl des Vorstandsgremiums (Vorstandsmitglieder)
    2. Genehmigung der Geschäftsordnung des Vorstandsgremiums
    3. Genehmigung der Verbandsordnung
    4. Entgegennahme und Beratung von Berichten des Vorstandsgremiums und der Mitglieder über die Tätigkeit des Vereins
    5. Entlastung des Vorstandsgremiums. Die Kassenprüfung erfolgt dabei durch zwei von der Mitgliederversammlung zu bestimmende Mitglieder, die dem Vorstandsgremium nicht angehören
    6. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages

  4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden ist. Die Mitgliederversammlung fasst im Allgemeinen, soweit nach Gesetz und Satzung zulässig, Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der stimmberechtigten Anwesenden. Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder. Für die Änderung der Satzung ist eine Zweidrittelmehrheit, für die Auflösung des Verbandes eine Dreiviertelmehrheit notwendig. 
  5. Die Mitgliederversammlung kann nur über die in der Tagesordnung bekanntgegebenen Punkte beschließen. Jedes Mitglied kann bis fünf Tage vor der Mitgliederversammlung einen Antrag zur Änderung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen. Eine Ergänzung der Tagesordnung zu Beginn einer Mitgliederversammlung ist möglich, wenn die entsprechenden Anträge mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten angenommen werden. Die Wahl von Vorstandsmitgliedern, Satzungsänderung und Auflösung des Vereins sind jedoch Punkte, die nicht nachträglich zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung gesetzt werden können.
  6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Protokollführer und vom Vorstandsgremium zu unterzeichnen ist.
§ 7 Vorstandsgremium
  1. Das Vorstandsgremium besteht aus drei Vorstandsmitgliedern, einem Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandsgremiums vertreten.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
  3. Die Aufgaben des Vorstandsgremiums sind:
     
    1. Konkretisierung und Umsetzung der unter § 2.2 und § 2.3 genannten Ziele
    2. Geschäftsführung (Verwaltung, Finanzen und Berichtswesen)
    3. Strategieentwicklung
    4. Aufnahme neuer Mitglieder

  4. Das Vorstandsgremium gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen ist.
  5. Das Vorstandsgremium arbeitet ehrenamtlich. Die entstandenen Auslagen werden ersetzt.
§ 8 Auflösung des Vereins
  1. Die Auflösung des Vereines erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit der in § 6 festgelegten Dreiviertelmehrheit.
  2. Im Falle der Auflösung oder der Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit darüber, an welche Stiftung oder welchen gemeinnützigen Verein das Vereinsvermögen fließen soll.
§ 9 Schlussbestimmung

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Nürnberg / Hamburg, 14.10.2011
Günter Sauer / Angela Genneper

 

VDL - Vorstandsgremium

Projektmanagement

Das Vorstandsgremium des VDL besteht aus bis zu fünf Mitgliedern.
Jeweils zwei davon vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.

Verband der Lauftherapeuten e.V. - VDL
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c/o Klaus Assenmacher
Neustrase 25

50189 Elsdorf-Niederembt

Projektmanagement
Klaus Assenmacher
1. Vorsitzender 
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Telefon 0 2274 . 704 585
Projektmanagement
Thorsten Hüttemeier
2. Vorsitzender
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Mobil 0 157 / 806 49994
Projektmanagement
Andreas Hansmeier 
Aus- und Weiterbildung
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Mobil 0 162 / 568 1977
Projektmanagement
Andreas Hansmeier 
Aus- und Weiterbildung
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Mobil 0 162 / 568 1977

VDL - regionale Ansprechpartner

Der VERBAND DER LAUFTHERAPEUTEN e.V. ist in Deutschland auch regional vertreten. Nachfolgend finden Sie Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner vor Ort.
 
 
 
Projektmanagement
Region Norddeutschland
 
Verena Wegener

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Telefon 0 4133 . 3531 
Projektmanagement
Region Berlin, Brandenburg, Mechklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Jörg Runge
Müritzstraße 13, 10318 Berlin
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Mobil 0173 900 7039
Projektmanagement
Region Nordrhein-Westfalen
 
Zu besetzen

vorstand[at]lauftherapie-vdl.de
Telefon 02274 704 585
Projektmanagement
Region Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen
 
Zu besetzen

vorstand[at]lauftherapie-vdl.de
Telefon 02274 704 585
Projektmanagement
Region Baden-Württemberg
 
Zu besetzen

vorstand[at]lauftherapie-vdl.de
Telefon  02274 704 585
Projektmanagement
Region Bayern und Thüringen
 
Burkhard Bönigk

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Telefon 0 8231 . 4018 663

Ihr zuverlässiger & kompetenter Partner für Lauftherapie

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www.lauftherapie-vdl.de

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